Wissenswertes

Ihr Partner für Spielplatzsicherheit



Wissenswertes

Wer ist betreiber eines Spielplatzes?


Alle Anlagen die öffentlich zugänglich sind unterliegen der DIN EN 1176 und somit der Prüfplicht!


Also alle


  • Gemeinden
  • Kommunen
  • Städte
  • Hotels
  • Gaststätten
  • Kindergärten 
  • Schulen
  • Wohnpark
  • Wohnanlagen
  • usw.




Ihr Vorteil mit uns als Prüfunternehmen


Die Betriebssicherheit ihrer Anlage wird engmaschig überwacht!


Kein Abstellen von Betriebseigenen Personal nötig


Vertragssicherheit


Planbare Kostenstruktur


Wir Prüfen Neutral und Objetiv 






Warum ist das alles nötig? 


Sie als Betreiber haben die Pflicht sicherzustellen dass keine Gefährdung von Ihrer Anlage aus geht!


Somit sind sie bei einem möglichen Schaden gut gerüstet


Wir stehen Ihnen gerne als Berater zur Seite